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Jugendfischereischein

Lehrgangs- und Prüfungstermine 2024

Jugendfischereischein

Magdeburger Anglerverein e.V.

 

Vorbereitungslehrgang und Jugendfischerprüfung 02-2024

 

Lehrgang

Samstag, 4. Mai 2024     Beginn 9.00 Uhr   in der Geschäftsstelle des MAV

 

Prüfung

Samstag, 11. Mai 2024           Beginn 9.00 Uhr    in der Geschäftsstelle des MAV  

Anmeldung

persönlich in der Geschäftsstelle des MAV (z.Z. dienstags – 14:00 bis 17:30 Uhr)

 

 

Die Anzahl der Lehrgangsplätze ist auf 15 Teilnehmer begrenzt.

 

Geschäftsstelle des

Magdeburger Anglerverein e.V.

Beimsstr. 89a

39110 Magdeburg

 

Formular Anmeldung zur Jugendfischerprüfung zum Download

 

Merkblatt zur Jugendfischerprüfung  zum Download

 

Hinweise zur Vorbereitung auf die Jugendfischerprüfung

 

Magdeburg, 04.03..2024

 

gez.

 

M. Baumgarten

Vorsitzender MAV

 

 

 

Auszug FischG LSA

 

§ 29

Jugendfischereischein, Sonderfischereischein, Friedfischfischereischein

  1. Personen, die das achte, aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, darf nur ein Jugendfischereischein erteilt werden. Dasselbe gilt für Personen, die das 14., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie nur die Jugendfischerprüfung bestanden haben.

  2. Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine ihrem Alter entsprechende Fischerprüfung abzulegen, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden.

  3. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, darf ein Friedfischfischereischein erteilt werden, sofern sie die Friedfischfischerprüfung bestanden haben.

  4. Der Jugendfischereischein, der Friedfischfischereischein und der Sonderfischereischein berechtigen nur zum Friedfischfang, der Sonderfischereischein nur in Begleitung einer volljährigen Person, die einen Fischereischein im Sinne von § 28 besitzt.

  5. Im Übrigen gilt § 28 entsprechend.

 

 

       Stand: 27.05.2022