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geänderte Pachtverträge für Elbe und Mittellandkanal im Raum Magdeburg

Aufgrund neu abgeschlossener Pachtverträge zwischen der Wasser- und Schifffahrtsdirekti­on Ost, vertreten durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Magdeburg, und dem Deutschen Anglerverband e. V., vertreten durch den Landesanglerverband Sachsen Anhalt e. V, erge­ben sich mit Wirkung vom 01.01.2011 für Angelgewässer der Landeshaupt­stadt Magdeburg nachfolgende Änderungen, die betreffenden Gewässerkarten sind als Link hinterlegt.

Auf den Hinweis

 

Die von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost, vertreten durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Magdeburg, eingeräumten Rechte auf Veröffentlichung ausgewählter Gewässerkarten auf der Homepage des MAV e. V. sowie die Nutzung dieser Gewässerkarten durch Angler, ist ausschließlich auf im Zusammenhang mit dem Fischereipachtvertrag Nr. 2133 stehende Aktivitäten beschränkt.

 

welcher sich auf jeder Karte befindet, wird ausdrücklich hingewiesen.

 

Gewässer- Nr. 13 – 280 – 2

Mittellandkanal

Liegt im Norden der Landeshauptstadt Magdeburg im Stadtteil Schiffshebewerk, an der Stra­ße „Zur Schleuse“ und bildet die Grenze zur Gemeinde Glindenberg im Bördekreis.

Angepachtet wurde der Kanal von Kanalkilometer 318,4 bis Kanalkilometer 320,1 - bitte die Kilometertafeln beachten.

Zu beangelnde Bereiche sind das Nordufer (Glindenberger Seite) im o.g. Abschnitt in der gesamten Länge, sowie das Südufer (Magdeburger Seite) von Kanalkilometer 318,4 bis zum Anfang Spundwand, ca. 40 m vor dem Schild „Schleusenbereich".

Vorgenannter Bereich ist leicht zu erkennen, da das fürs Beangeln freigegebene Ufer aus einer Uferböschung mit Steinpackung besteht.

Beim Angeln dürfen die Fischereipachtgrenzen nicht überwerfen werden. Der Kanal ist ca. 53 m breit. In dem Bereich, wo nur vom Nordufer (Glindenberger Seite) aus geangelt werden darf, bildet diese Entfernung vom Ufer die Grenze der Fischereipacht. Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass wer direkt am Anfang (km 318,4) bzw. am Ende (km 320,1) der Pachtstrecke angelt, dies nicht in den jeweils angrenzenden, nicht ge­pachteten bzw. gesperrten Gewässerbereichen darf.

Dies gilt gleichfalls für den Bereich auf der Magdeburger Seite, am Anfang der Spundwand, ca. 40 m vor dem Schild „Schleusenbereich".

Der Schleusenbereich der Schleuse Rothensee, gleichfalls der vom Schiffshebewerk Rothensee, einschließlich aller Liegestellen und der Bereich der Schiffsanleger (Fahrgastschiff­fahrt) ist von der Beangelung ausgeschlossen.

Hinweis

Möglich wäre bei genauer Karten- und Ortskenntnis auch das Angeln auf einigen wenigen Meter am Südufer, nach dem Anleger der Reederei Kaiser in Richtung der Trogbrücke. Diese Strecke ist jedoch derart kurz, dass es bei Kontrollen regelmäßig zu rechtlichen Kon­flikten führen könnte.

Aus diesem Grund sollte vom Angeln auf dieser eh sehr kurzen Strecke abgesehen werden, zumal das Angeln in Richtung Trogbrücke ab Kanalkilometer 320,1 nicht mehr gestattet ist.

 

Gewässer- Nr. 13 – 280 – 3

Rothenseer Verbindungskanal (Abstiegskanal)

Liegt im Norden der Landeshauptstadt Magdeburg im Stadtteil Schiffshebewerk an der Stra­ße Zur Schleuse bis zum Magdeburger Hafen. Er bildet die Grenze zwischen der Landes­hauptstadt Magdeburg und dem Bördekreis.

Kann beidseitig vom unteren Schleusenvorhafen, der Schleuse Rothensee, am Ende der Stahlspundwand (an der Str. zur Schleuse), von Kanal Km 321,0 bis Kanal Km 323,6 –Molen­kopf­spitze- unter Beachtung und Einhaltung der Betretungsrechte, insbesondere im Hafengebiet Magdeburg, Hanseterminal, beangelt werden.

Der Kanalabschnitt mit der neu errichteten Niedrigwasserschleuse an der Straße Steinkopf­insel (Hafen Magdeburg) bis zur Mündung in die Elbe (Molenspitze Rothenseer Verbin­dungskanal, Km 325,12) ist nicht für das Beangeln freigegeben.

 

Gewässer- Nr. 13 – 280 – 23

Auf die sich daran anschließenden Elbe kann beidseitig, bis zur Einfahrt in den Industrieha­fen geangelt werden.

Ab der Einfahrt in den Industriehafen (Elbe Km 332,8, Höhe Molenspitze) liegt der Schleu­senkanal mit Schutzhafen. Die Wasserflächen sind von der Beangelung ausgeschlossen.

 

Gewässer-Nr. 13 – 280 – 5

Industriehafen Magdeburg

Landeshauptstadt Magdeburg Stadtteil Industriehafen an der Saalestraße.

Keine Änderungen:

Das Angeln ist gestattet vom Ende des Hafenbeckens am Nonnenwerder bis zur Kennzeich­nungstafel DAV Sportgewässer 13-280-5 vor dem Silo Nord an der Saalestraße.

Das Betreten von Wasserfahrzeugen ist nicht gestattet.

 

Gewässer- Nr. 13 – 280 – 25

obere Vorhafen, südlich der Schleusenkammern

Landeshauptstadt Magdeburg, Stadtteil Industriehafen, an der Industriestraße.

Zu Beangeln vom Durchstich zwischen Schutzhafen und Vorhafen im Norden, querab vom Elbe Km 331,800 bis zum Ende des oberen Vorhafen im Süden, querab vom Elbe Km 330,690, einschließlich der östlichen, auf der Elbseite, am Weidenwerder gelegenen Schleusenkammer, der Alten Doppelschleuse Magdeburg.

Einschränkungen

Angelverbot besteht hier zwischen der Mittelmole und dem Westufer (Westkammer der Alten Doppelschleuse Magdeburg), gelegen an der Industriestraße, sowie auf dem gesamten Ge­lände des Wassersportvereins „Elbebiber".

Das Angeln von der westlichen Betonwand/ dem Betonkai aus, ist auch außerhalb der Schleusenkammer nicht statthaft.

 

Gewässer-Nr. 13 – 280 – 24

Zollelbe Magdeburg

Landeshauptstadt Magdeburg, Stadtteil Werder/ Zollstraße, an der Zollstraße bis zur Stadt­parkstraße, Stadtteil Rothehorn.

Beangeln beidseitig, einschließlich der Tauben Elbe möglich. Bitte die Grenze zum Winterha­fen beachten!

Einschränkungen

Die Landspitze, Trennung Winterhafen - Zollelbe, darf aus naturschutzrechtlichen Gründen in ihrer Gesamtlänge nicht betreten und somit nicht beangelt werden.

 

Gewässer-Nr. 4 – 130 – 16

Niegripper Verbindungskanal

Es darf nur vom Südufer aus, vom Km 1,600, Molenspitze/ Molenfeuer, bis Km 0,950, Höhe

200 m vor dem Schleusenhaupt, geangelt werden.

Das Schleusenhaupt bezeichnet den Teil, in dem die Schleusentore eingebaut sind.

Insbesondere wird auf einzuhaltende Befahrungsrechte mit motorbetriebenen Fahrzeugen hingewiesen.

Hinweis

Auf allen besprochen Gewässer ist das Angeln nur vom Ufer und nicht von Wasserfahrzeu­gen (Booten, Bellybooten usw.) aus gestattet.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Sa, 12. Februar 2011

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