Friedfischfischereischein
Lehrgangs- und Prüfungstermine 2026
Friedfischfischereischein
Magdeburger Anglerverein e.V.
Vorbereitungslehrgang und Prüfung
Lehrgang:
Kurs 2 2026
Samstag, 25.04.2026 - Beginn 13.00 in der Geschäftsstelle des MAV
Kurs 3 2026
Samstag, 29.08.2026 - Beginn 13.00 in der Geschäftsstelle des MAV
Prüfung:
Prüfung 2 2026
Sonntag, 10.05.2026 - Beginn ca. 10.00 in der Geschäftsstelle des MAV
Prüfung 3 2026
Sonntag, 06.09.2026 - Beginn ca. 10.00 in der Geschäftsstelle des MAV
Anmeldung
persönlich in der Geschäftsstelle des MAV aktuell dienstags von:
April - Dezember: 14 - 17 Uhr
Januar bis März: 14 - 18 Uhr
Die Anzahl der Lehrgangsplätze ist auf 10 Teilnehmer begrenzt.
Geschäftsstelle des
Magdeburger Anglerverein e.V.
Triftweg 6,
39114 Magdeburg
Auszug FischG LSA
§ 29
Jugendfischereischein, Sonderfischereischein, Friedfischfischereischein
Personen, die das achte, aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, darf nur ein Jugendfischereischein erteilt werden. Dasselbe gilt für Personen, die das 14., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie nur die Jugendfischerprüfung bestanden haben.
Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine ihrem Alter entsprechende Fischerprüfung abzulegen, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden.
Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, darf ein Friedfischfischereischein erteilt werden, sofern sie die Friedfischfischerprüfung bestanden haben.
Der Jugendfischereischein, der Friedfischfischereischein und der Sonderfischereischein berechtigen nur zum Friedfischfang, der Sonderfischereischein nur in Begleitung einer volljährigen Person, die einen Fischereischein im Sinne von § 28 besitzt.
Im Übrigen gilt § 28 entsprechend.
Stand: 13.10.2024