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Gewässer finden

Sehr geehrte Angelfreundinnen und Angelfreunde,

 

die vom Magdeburger Anglerverein e.V. betreuten Angelgewässer bitten wir nunmehr dem Gewässerverzeichnis des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e.V. (LAV) vom 28.09.2018, beginnend mit K-V-N 13-280-XX, zu entnehmen.

Bislang waren die Gewässer mit dem digitalen Stadtplan der Landeshauptstadt Magdeburg (LH MD) verlinkt, bis dieser im Jahr 2018 neu gestaltet wurde.

Die Neugestaltung des digitalen Stadtplans der LH MD hatte zur Folge, dass frühere Features, wie "Treffpunkte" generieren, um Gewässerkarten direkt öffnen zu können, nunmehr leider nicht mehr möglich sind.

 

Zeichenerklärung:

 

  x-xxx-xx     

   = 

behindertengerechter Angelplatz

 x-xxx-xx    

  =

Wasserfahrzeuge gestattet

x-xxx-xx   

  =

Schleppangeln gestattet

 

Erläuterungen zur Angelfischerei vom verankerten Boot aus

unbedingt lesen:   Klarstellung Bootsangeln

 

K -V - N

Gewässer

 

13-280-01                   

 

Neustädter See I

ausgenommen für die Ausübung der Angelfischerei vom Ufer (von Land) und von verankerten und ausschließlich per Muskelkraft betriebenen Wasserfahrzeugen aus sind:

- die Badestrände vom 01.05. – 30.09. eines jeden Jahres

- sowie ganzjährig der Bereich der Wasserskianlage / des "cable island Freizeitpark Magdeburg".

Der gesamte Bereich des Sees, welcher sich westlich von Höhe des Restaurants "Seeblick Magdeburg", bis zur gegenüberliegenden Landzunge in nördlicher Richtung befindet, ist für die Ausübung der Angelfischerei nicht freigegeben.

(siehe Karte im unten folgenden Link)

Besonderheiten/ freigegebene Fläche 

>Neustädter See I Auflagen Angelfischerei<

 

 

13-280-02

 

Mittellandkanal von km 318,400 bis km 320,100,  (beidseitig)

Dann weiter von Kanal km 320,100 – 321,100 als Gewässer K-V-N 3-470-27 nur von Nordseite zu beangeln, Besonderheit:

Kanalmitte nicht überwerfen!

 

 

13-280-03

 

Rothenseer Verbindungskanal, von km 1,060, Anf. Spundwand -nördl. Richtung- bis km 3,950, fast bis zur Spitze Steinkopfinsel (Molenspitze)

Die nördliche und südliche Begrenzung der Angelstrecke ist ausgeschildert, Hinweise zur südlichen Begrenzung findet ihr auf den nachfolgenden Bildern.

Bild 1

Rothensee Verbindungskanal 01

 

Bild 2

Rothensee Verbindungskanal 04

Das Beangeln des Verbindungskanals vom Gelände des Hansehafens, ab Spundwand Firma "Fegert Recycling GmbH", über "Stork Umweltdienste", "WEC Turmbau" bis zur Molenspitze der Steinkopfinsel, ist nicht gestattet! 

 

 

13-280-04

 

 

Handelshafen Magdeburg

 

 

13-280-05

 

 

Industriehafen Magdeburg

 

 

13-280-06

 

Fermersleber See (Salbker See II)

ausgenommen umzäuntes Gelände Fermersleber SV im nordöstlichen Bereich des Sees

 

 

13-280-07

 

 

 

Neustädter See II

Zur Ausübung der Angelfischerei freigegeben sind alle Angelstellen von Nr. 2 - Nr. 80, welche nummeriert sind.

Fisch-Schongebiet beachten!

Futterbegrenzung beachten!

siehe:

zusätzl. Regelungen Neust. See II

 

13-280-08

 

 

Erdkuhle bei Rothensee

 

 

13-280-09

 

 

Zuwachs, städtischer Teil

 

13-280-10

 

 

Waldseen im Biederitzer Busch, 2 Baggerlöcher

 

13-280-11

 

Dr.-Götz-Teich

 

 

13-280-12

 

Dreier Kolke bei Zipkeleben

 

 

13-280-13

 

Else Kolk bei Zipkeleben

 

 

13-280-14

 

 

Vier Kolke am Klusdamm

 

13-280-15

 

Prester See, Teil 1 bis 3

 

 

13-280-16

 

Kiesbaggerloch Fermersleben (Salbker See I)

Das Befahren des Salbker See I, wird ausschließlich durch mit Muskelkraft betriebene Wasserfahrzeuge, sowie das Angeln ausschließlich von verankerten Wasserfahrzeugen aus gestattet.

 

Es gilt ein ganzjähriges Betretungsverbot für beide Inseln!

 

 

13-280-17

 

Barleber See I

ausgenommen Badestrand Ostseite und Segelbootliegeplätze Nordseite vom 01.05. – 30.09.

 

Achtung: Das Mindestmaß für den Hecht wird für den Zeitraum vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2023 auf 65 cm erhöht.

 

Das Befahren des Barleber See I zur Ausübung der Angelfischerei, wird ausschließlich durch mit Muskelkraft betriebene Wasserfahrzeuge, sowie das Angeln ausschließlich von verankerten Wasserfahrzeugen aus gestattet.

 

 

13-280-18

 

Alte Elbe Kreuzhorst,Teil 1 bis 3

 

 

13-280-19

 

Zipkeleber See

 

 

13-280-20

 

Baggerloch an der Sülzewiese, (Hermeckes Kiesloch)

 

 

13-280-21

 

Baggerloch Kelterer bei Rothensee

 

 

13-280-23

 

Elbe, von km 320,00 bis km 334,00 beidseitig

Hinweis: für die Einhaltung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) ist jeder Angler selbst verantwortlich.

Auch hier gilt die Festlegung, dass die Ausübung der Angelfischerei von einem Wasserfahrzeug (Boot) aus, vom Elbkilometer 320,00 - km 334,00 ausschließlich von einem verankerten Wasserfahrzeug zu erfolgen hat!

 

 

13-280-24

 

Zollelbe, von Elb-km 325,60 bis Elb-km 327,40

 

 

13-280-25

 

Obere Vorhäfen, von Elb-km 330,00 bis Elb-km 331,20

 

 

13-280-26

 

Frankefelder Teich, (Ottersleber Teich)

 

 

13-280-27

 

Kommandantenteiche

 

 

13-280-28

 

Schleusenkanal ehem. Doppelschleuse mit Schutzhafen

von km 329,9-332,8

 

 

13-280-29

 

Großer Barrosee

 

 

13-280-30

 

Sternsee (Olvenstedt)

(26.01.2021) aufgrund der nicht vollständig gegebenen Verkehrssicherheit des Schutzgeländers unmittelbar am Angelgewässer, wird der Sternsee vorübergehend durch die Landeshauptstadt Magdeburg, mittels Bauzäune vollständig abgesperrt und ist für die Ausübung der Angelfischerei nicht freigegeben.

 

13-280-31

 

Barrosee Dreieck

 

 

13-280-32

 

Siel Zipkeleben

 

 

13-280-33

 

Regenrückhaltebecken am Diesdorfer Graseweg

 

 

13-280-34

 

Steinför Randau-Calenberge

 

 

13-280-35

 

Der Placken

 

 

 04-280-01

 

Umflutehle von Einmündung der neuen Ehle bis zur Mündung in die Elbe

 

Stand:

27.05.2022