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Weiter Verbot von E-Motoren am Barleber See

Der Barleber See liegt im Landschaftsschutzgebiet „Barleber- und Jersleber See mit Ohre- und Elbeniederung“. Gemäß des noch immer gültigen Beschlusses Nr. 118-28-64 des Rates des Bezirkes Magdeburg vom 7.12.1964 ist dort das Auflegen von motorisierten Booten verboten. An leise Elektromotoren war damals noch nicht zu denken, deshalb hatte man natürlich nur die Verbrennungsmotoren im Blick. 

Wer heutzutage in den Sommermonaten am See verweilt, sieht aber neben einigen Anglern mit E-Motor zunehmend auch Surfer mit sogenannten e-Foil Surfboards über den See rasen. Sie können ohne Wind mit ihrem Elektroantrieb Geschwindigkeiten von bis zu 55 km/h erreichen. Auch von Seiten des Anglervereins Barleber See wurde auf die fehlende Kontrolle dieser Verfehlungen hingewiesen, leider ohne Erfolg. 

Um hier Theorie und Wirklichkeit aufeinander abzustimmen, beantragte die CDU im Stadtrat von Magdeburg, elektrisch getriebene Boote auf dem See zuzulassen. Der Magdeburger Anglerverein hatte natürlich keine Einwände, da unsere Angelfreunde damit auch beim Angeln berechtigt wären. Die Abstimmung dazu fand vor kurzem statt. Sie ist auch über YouTube anzusehen. Aber die untere Naturschutzbehörde hatte massive Einwände, die vom zuständigen Fachbereich Schule und Sport bestätigt wurden (…erhebliche Störung von Wasservögeln und Erholungssuchenden...) Ausnahmen gäbe es nur für Rettungsboote, für Seesanierungsmaßnahmen und auch für den Magdeburger Anglerverein zum Zweck der Fischeraufsicht und der Hege (Fischbesatz). Die Abstimmung: CDU und AFD + 2 Stadträte FDP/Tierschutz waren für den Antrag, alle anderen dagegen. 

Damit bleibt es also beim Verbot, welches praktisch aber nicht kontrolliert wird, also ein „zahnloser Tiger“. Wir möchten trotzdem alle Angelfreunde darauf hinweisen, dieses Verbot einzuhalten.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 11. Dezember 2023

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