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Jugendfischereischein

Lehrgangs- und Prüfungstermine 2023

Jugendfischereischein

Magdeburger Anglerverein e.V.

 

Vorbereitungslehrgang Frühjahr 2023

 

Lehrgang

Sonntag, 12.03.2023 – 10:00 Uhr – 12:00 Uhr Geschäftsstelle MAV – Theorie

Sonntag, 19.03.2023 – 10:00 Uhr – 12:00 Uhr Stützpunkt Nachtigallenstieg MAV – Praxis

Prüfung

Sonntag, 26.03.2023 – 10:00 Uhr Geschäftsstelle MAV – Prüfung (Hinweis: Beginn Sommerzeit)

Anmeldung

Anmeldungen erfolgen persönlich in der Geschäftsstelle des MAV zu den Öffnungszeiten (z.Z. dienstags – 14:00 bis 17:30 Uhr)

bis zum 28. Februar 2023

 

Die Anzahl der Lehrgangsplätze ist auf 15 Teilnehmer begrenzt.

 

Geschäftsstelle des

Magdeburger Anglerverein e.V.

Beimsstr. 89a

39110 Magdeburg

 

 

 

Magdeburg, 23.01.2023

 

gez.

 

Michael Friese

2. stellv. Vorsitzender des MAV

 

 

 

Auszug FischG LSA

 

§ 29

Jugendfischereischein, Sonderfischereischein, Friedfischfischereischein

  1. Personen, die das achte, aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, darf nur ein Jugendfischereischein erteilt werden. Dasselbe gilt für Personen, die das 14., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie nur die Jugendfischerprüfung bestanden haben.

  2. Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine ihrem Alter entsprechende Fischerprüfung abzulegen, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden.

  3. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, darf ein Friedfischfischereischein erteilt werden, sofern sie die Friedfischfischerprüfung bestanden haben.

  4. Der Jugendfischereischein, der Friedfischfischereischein und der Sonderfischereischein berechtigen nur zum Friedfischfang, der Sonderfischereischein nur in Begleitung einer volljährigen Person, die einen Fischereischein im Sinne von § 28 besitzt.

  5. Im Übrigen gilt § 28 entsprechend.

 

 

Stand: 27.05.2022