Jugendfischereischein
Lehrgangs- und Prüfungstermine 2020
Jugendfischereischein
Magdeburger Anglerverein e.V.
Vorbereitungslehrgang 01 - 2020 (Frühjahr 2020)
22.03.2020 10:00 – 12:00 Uhr Geschäftsstelle MAV
29.03.2020 10:00 – 12:00 Uhr Geschäftsstelle MAV
Prüfung
04.04.2020 10:00 Uhr Geschäftsstelle MAV
Link : Anmeldeformular JugendFischPrüf 01-2020
Link : Merkblatt JugendFisch-LG 01-2020
Die Anzahl der Lehrgangsplätze ist auf 15 TN begrenzt.
Vorbereitungslehrgang 02 - 2020 (Herbst 2020)
13.09.2020 10:00 – 12:00 Uhr Geschäftsstelle MAV
19.09.2020 10:00 – 12:00 Uhr Geschäftsstelle MAV
Prüfung
26.09.2020 10:00 Uhr Geschäftsstelle MAV
Link : Anmeldeformular JugendFischPrüf 02-2020
Link : Merkblatt JugendFisch-LG 02-2020
Die Anzahl der Lehrgangsplätze ist auf 15 TN begrenzt.
Magdeburg, 23.02.2020
gez.
Michael Friese_________
2. stellv. Vorsitzender des MAV
Auszug FischG LSA
§ 29
Jugendfischereischein, Sonderfischereischein, Friedfischfischereischein
-
Personen, die das achte, aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, darf nur ein Jugendfischereischein erteilt werden. Dasselbe gilt für Personen, die das 14., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie nur die Jugendfischerprüfung bestanden haben.
-
Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine ihrem Alter entsprechende Fischerprüfung abzulegen, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden.
-
Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, darf ein Friedfischfischereischein erteilt werden, sofern sie die Friedfischfischerprüfung bestanden haben.
-
Der Jugendfischereischein, der Friedfischfischereischein und der Sonderfischereischein berechtigen nur zum Friedfischfang, der Sonderfischereischein nur in Begleitung einer volljährigen Person, die einen Fischereischein im Sinne von § 28 besitzt.
-
Im Übrigen gilt § 28 entsprechend.
Stand: 17.10.2018