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Friedfischfischereischein

 

Lehrgangs- und Prüfungstermine 2025

Friedfischfischereischein

Magdeburger Anglerverein e.V.

 

 

Vorbereitungslehrgang und Prüfung 01- 2025 

 

Lehrgang Theorie + Praxis

Termin:   Sonnabend, 25. Januar 2025, Beginn 9.00 Uhr

Prüfung

Termin:   Sonnabend, 01. Februar 2025, ab 9.00 Uhr 

Anmeldung

persönlich in der Geschäftsstelle des MAV (nur dienstags – 14:00 bis 17:00 Uhr)

bis 07. Januar 2025

 

Anmeldeformular  zum Download

 

Merkblatt zum Vorbereitungslehrgang und zur Prüfung zum Download

 

Geschäftsstelle des

Magdeburger Anglerverein e.V.

Triftweg 6,

39114 Magdeburg

 

 

Die Anzahl der Lehrgangsplätze ist auf  15 Teilnehmer begrenzt.

 

 

 

 

Auszug FischG LSA

§ 29

Jugendfischereischein, Sonderfischereischein, Friedfischfischereischein

  1. Personen, die das achte, aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, darf nur ein Jugendfischereischein erteilt werden. Dasselbe gilt für Personen, die das 14., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie nur die Jugendfischerprüfung bestanden haben.

  2. Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine ihrem Alter entsprechende Fischerprüfung abzulegen, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden.

  3. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, darf ein Friedfischfischereischein erteilt werden, sofern sie die Friedfischfischerprüfung bestanden haben.

  4. Der Jugendfischereischein, der Friedfischfischereischein und der Sonderfischereischein berechtigen nur zum Friedfischfang, der Sonderfischereischein nur in Begleitung einer volljährigen Person, die einen Fischereischein im Sinne von § 28 besitzt.

  5. Im Übrigen gilt § 28 entsprechend.

 

Stand: 13.10.2024