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Gewässeranpachtung

Sehr geehrte Angelfreundinnen und Angelfreunde,

 

ich freue mich euch mitteilen zu können, dass der Magdeburger Anglerverein e.V., ein weiteres Angelgewässer anpachten konnte. Es handelt sich hierbei um den Neustädter See II, welcher bis zum August 2019 unter der Bezeichnung "Angelpark Magdeburg" bekannt war.

 

Der MAV stand zu einer möglichen Pacht oder zum Kauf des Gewässer bereits seit September 2019 mit der Gewässereigentümerin in Kontakt. Am 27.03.2020 war es dann soweit, ein 12-Jahres-Pachtvertrag zwischen dem MAV und der Gewässereigentümerin wurde erfolgreich abgeschlossen.

 

An dieser Stelle gilt unser Dank dem Afr. Dr. Edgar Appenrodt, welcher maßgeblich an der Vertragsverhandlung und der Vermittlung zwischen der Eigentümerin und dem MAV mitwirkte.

 

Da der MAV nicht als einziger Bewerber für dieses Gewässer in Erscheinung trat, waren letztendlich unsere Vorstellungen zur weiteren Nutzung des Gewässers, ein naturnahes Hegekonzept, sowie unser Vorsatz, den See im Laufe der Pachtdauer wieder in einen naturnahen Zustand zurück zu versetzen, ausschlaggebend für den "Zuschlag".

 

Um das Gewässer in den gemeinsamen Gewässerfond des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e.V. einbringen zu können, galt es noch einige bürokratische Themen zu bearbeiten. So obliegt z. B. der unteren Fischereibehörde der Landeshauptstadt Magdeburg, innerhalb einer Frist von 3 Kalenderwochen nach Anzeige des geschlossenen Pachtvertrages, diesen ggf. in seiner Form oder zum Inhalt zu beanstanden.

 

Zur Umsetzung des naturnahen Hegekonzeptes, sowie zur Erhaltung der hervorragenden Wasserqualität des Gewässers, war es weiterhin erforderlich, einige zusätzliche Regelungen, welche ergänzend zur Gewässerordnung des LAV fungieren, klar für den Neustädter See II zu definieren.

 

So besteht u. a. für jeden Angler an diesem Gewässer die Verpflichtung, ALLE nicht einheimischen Fischarten ausnahmslos aus den Gewässer zu entnehmen und diese waidgerecht zu töten.

Auch eine Begrenzung der zum Einsatz kommenden Futtermenge innerhalb eines Zeitfensters von 24 Stunden, welches pro Angler und je zulässiger Wurf-Rute auf max. 1,0 kg festgelegt wurde, kommt zum Tragen. Alle zusätzlichen Regelungen für den Neustädter See II findet ihr "Weitere Informationen:" / "Download:".

 

Das Gewässer hat eine Wasserfläche von ca. 28 Hektar und wird die Gewässernummer K-V-N 13-280-07 tragen. Aufgrund der zu erwartenden Gewässerfrequentierung durch Angler des gesamten Umlandes, wird es eine koordinierte Öffnung des momentan noch umschlossenen und abgeschlossenen Geländes geben. Am Sonnabend den 02.05.2020 um 10:00 Uhr, wird das Tor zur einzigen Zufahrt zum Gewässer, für alle Angler und Nichtangler geöffnet und auch am selben Tage abgebaut.

 

Aktuell und bis zum 02.05.2020 finden bereits Aufräum- Instandhaltungs- und Entsorgungsarbeiten auf dem Gelände und am Gewässer statt. Auch die Fischereiaufsicht tritt täglich mehrmals in Erscheinung, da sich seit geraumer Zeit einige Personen täglich einen nicht genehmigten Zutritt zum Gelände verschaffen und versuchen dort zu angeln. Eine Befischung / Abfischung durch den MAV findet und fand nicht statt.

 

Auch nach dem 02.05.2020 überlassen wir den See nicht sich selbst, es gibt Einiges zu tun. Allein das Freihalten der aktuell 79 bestehenden Angelstellen vom nachwachsenden Pflanzenwuchs, wird etliche Gewässerpflegestunden beanspruchen.

 

Mit einem freundlichen Petri Heil!

 

Magdeburg der 19.04.2020

 

Matthias Kabel

Vorsitzender des MAV

Weitere Informationen

Veröffentlichung

So, 19. April 2020

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